Software-Lizenz USBDLM 1. Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die beiligende Software, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material, im folgenden auch als Software bezeichnet. Der Autor macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. 2. Lizenzgewährung Der Autor gewährt jedem interessierten Anwender im privaten Umfeld, sowie Bildungseinrichtungen eine kostenlose Nutzungslizenz. Eine Bildungs- einrichtung gilt als solche, wenn Schüler und Studenten gegenüber sonstigen Mitarbeitern in der Mehrheit sind. Es ist dann keine explizite Lizenz- Erteilung erforderlich. Sonstigen Anwendern wird eine Testlizenz für einen Testzeitraum von 30 Kalendertagen eingeräumt. Nach Ablauf dieser Testlizenz muss der Anwender entweder eine Nutzungslizenz pro Computer erwerben oder die Software muss von den entsprechenden Computern entfernt werden. Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche, unwiderrufliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Software auf der entsprechenden Anzahl von Computern innerhalb seiner Firma bzw. Organisation einzusetzen. Ausnahme ist die "Standort-Lizenz", die für eine unbegrenzte Anzahl von Computern innerhalb der Organisation des Lizenznehmers gültig ist, die sich in 160 Kilometer Umkreis oder auf Reisen befinden. Eine Weltweit-Lizenz gilt für eine unbegrenzte Anzahl von Computern innerhalb der Organisation des Lizenznehmers, egal wo. Die Nutzungslizenz gilt für alle Versionsnummern der Software jetzt und in Zukunft für die entsprechende Anzahl von Lizenzen. Der Lizenznehmer hat kein Recht auf Updateversorgung durch den Autor, da aktuelle Versionen zum Download stehen. Überprüfbarer Beleg für die Lizenz ist die überlassene Lizenznummer. Diese wird für den Betrieb der Software nicht benötigt. Die Software hat keine eingebauten Beschränkungen und läuft nicht ab. Die Software kann frei kopiert und weitergegeben werden, soweit folgende Bestimmungen beachtet werden: Die Software darf nur in den vom Autor erstellten MSI- oder ZIP-Archiven weitergegeben werden. Keine Datei darf im Inhalt irgendwie verändert werden, außer für internen Gebrauch. 3. Keine weiteren Rechtsansprüche Der Autor ist sowohl Urheber als auch Eigentümer der Software, sowie in dieser Software verwendeter Algorithmen und Verfahren. Der Autor behält den Rechts- und Besitzanspruch an der Software. 4. Keine Modifikationen oder Dekompilierung Es ist nicht gestattet, die Software oder Kopien im Ganzen oder teilweise zu verändern, zu übersetzen, zu disassemblieren oder zu dekompilieren. 5. Haftungsausschluß-Erklärung Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Autor oder der Händler auf keinen Fall für irgendwelche Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, für Schäden an Hardware oder anderer Schäden gleich welcher Art, die aus der Benutzung dieser Software oder aus der Tatsache, dass sie nicht benutzt werden kann, resultieren, selbst wenn der Autor oder der Händler auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen oder unterrichtet wurden. In jedem Fall ist die gesamte Haftung seitens des Autors oder des Händlers unter jedweder Bestimmung begrenzt auf die Summe, die von Ihnen tatsächlich für diese Softwarelizenz bezahlt worden ist. Der Autor haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz seitens des Autors verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen evtl. vom Autor zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen. 6. Gewährleistung Der Autor übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt der Autor keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software, sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse, trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material. 7. Gesetzesanwendung Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und ist so anzuwenden, als ob die betreffenden Rechtsgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland stattfänden. 8. Auflagen Der Autor hat das Recht, den Vertrag und die Lizenzrechte sofort zu kündigen, falls Sie die Bestimmungen dieses Vertrages nicht erfüllen.